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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 0.3 · Stand: Oktober 2026

B-Software wird derzeit als B-Software Bruno Moreira e.U. im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Bis zum Abschluss dieser Eintragung werden Beauftragungen mit dem Einzelunternehmen von Bruno Moreira, Wien, Österreich, abgeschlossen.

B-Software Bruno Moreira e.U., Wien, Österreich (Anschrift und Firmenbuchdaten siehe Impressum) (im Folgenden "Auftragnehmer")

für Webdesign, Webentwicklung, Hosting und Betreuung (Unternehmer)

Fassung: Version 0.3 · Stand: Oktober 2026

Teil A. Website-Projekte

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Webdesign, Webentwicklung, Texte, Fotografie, Hosting und Betreuung (zusammen "Leistungen"), auch für künftige Verträge, jeweils in der Fassung, die dem jeweiligen Angebot beiliegt.

1.2. Der Auftragnehmer schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG, die bereits ein Unternehmen betreiben. Der Auftraggeber bestätigt im Angebot, dass er als Unternehmer handelt und sein Unternehmen bereits gegründet ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers weist er vor Vertragsabschluss nach, dass der Betrieb seines Unternehmens bereits aufgenommen ist, zum Beispiel durch eine bereits an Kunden ausgestellte Rechnung oder die Angabe des Beginns der Geschäftstätigkeit, jeweils zusammen mit Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug oder UID-Nummer. Ohne diesen Nachweis kann der Auftragnehmer den Vertragsabschluss ablehnen. Wer ein Unternehmen erst gründet und es noch nicht betreibt, schließt den Vertrag erst nach Aufnahme des Betriebes ab.

1.3. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss mit dem Angebot übermittelt und gelten, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder beauftragt (E-Mail genügt). Der Vertrag kommt nach Punkt 1.4 zustande. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich in Textform anerkannt hat; sie werden im Übrigen für das konkrete Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

1.4. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande. Hat der Auftragnehmer keine Auftragsbestätigung übermittelt, kommt der Vertrag ersatzweise dadurch zustande, dass er nach Zahlung der Anzahlung mit der Leistung beginnt.

1.5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Weicht der Vertrag ab, gibt er an, welche Bestimmung dieser AGB er ersetzt.

2. Leistungsumfang und Mitwirkung

2.1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot (Seiten, Funktionen, Korrekturschleifen, Zusatzleistungen). Der Auftraggeber prüft die Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und gibt sie in Textform frei. Spätere Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen (Punkt 2.7).

2.2. Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Informationen vollständig und rechtzeitig bereit und gibt Entwürfe innerhalb von 5 Werktagen frei (Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage). Er benennt eine Ansprechperson für Freigaben. Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist frei, verschieben sich die Termine entsprechend (Punkt 4.2). Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Termine ebenfalls entsprechend, und daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

2.3. Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen für das Design und zwei Korrekturschleifen für die Texte auf Grundlage der freigegebenen Leistungsbeschreibung. Weitere Schleifen oder ein Richtungswechsel nach Freigabe sind Änderungswünsche (Punkt 2.7).

2.4. Barrierefreiheit und Pflichtseiten. Die Website wird mit dem Ziel der Konformität mit den WCAG 2.1, Stufe AA, gestaltet und vor der Übergabe geprüft; die Konformität selbst wird nicht zugesichert. Impressum, Datenschutzerklärung und, soweit einschlägig, eine Barrierefreiheitsinformation werden als einfache, nicht gestaltete Seiten auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Angaben und der Mustertexte der Wirtschaftskammer erstellt. Der Auftragnehmer erbringt damit keine Rechtsberatung und sichert nicht zu, dass die Website allen gesetzlichen Anforderungen (insbesondere dem Barrierefreiheitsgesetz, BaFG) entspricht. Der Auftraggeber prüft diese Seiten vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und bleibt für ihre Inhalte verantwortlich.

2.5. Inhalte des Auftraggebers. Der Auftraggeber prüft von ihm bereitgestellte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht, und stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Auftraggeber vorgibt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen, außer der Auftragnehmer hat die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

2.6. Drittleistungen. Domains, Schriften, Stockmaterial, Plugins und ähnliche Leistungen Dritter sind nur dann im Preis enthalten, wenn das Angebot dies sagt; ihre Kosten und Lizenzbedingungen trägt der Auftraggeber. Domains registriert und kontrolliert der Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung Dritter zu bedienen. Für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern haftet er nur nach Punkt 7.

2.7. Änderungswünsche. Eine Änderung des Leistungsumfangs wird erst verbindlich, wenn beide Seiten sie in Textform bestätigt haben (E-Mail genügt). Sie kann Preis und Termine ändern. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten beginnen erst nach dieser Bestätigung.

2.8. Fotografie. Wird eine Fotoleistung vereinbart, wird sie nur zusammen mit einem Website-Projekt erbracht. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass abgebildete Personen und Räumlichkeiten der Aufnahme und Verwendung zugestimmt haben. Reisezeiten und Reisekosten für Termine vor Ort werden, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand verrechnet.

3. Preise und Zahlung

3.1. Der Auftragnehmer ist derzeit Kleinunternehmer im Sinn des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, die Preise sind Endpreise. Entfällt die Befreiung, weil die Umsatzgrenze überschritten wird, verstehen sich vereinbarte Preise ab diesem Zeitpunkt als Nettopreise, und die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf die Befreiung, gilt dies nur für Angebote, die er nach dem Wirksamwerden des Verzichts legt; bereits angenommene Angebote bleiben Endpreise, für laufende Hosting- und Betreuungspläne gilt Punkt 12.2. Die steuerliche Behandlung ist im Angebot und auf jeder Rechnung angegeben.

3.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Entgelts vor Arbeitsbeginn und der Restbetrag mit der Abnahme nach Punkt 5 fällig; er wird mit der Abnahme in Rechnung gestellt und ist nach Punkt 3.3 zahlbar. Bei größeren Projekten können Teilzahlungen nach Projektabschnitten vereinbart werden. Nach Abschluss eines vereinbarten Projektabschnitts darf der Auftragnehmer Teilrechnungen legen; dafür gelten dieselben Zahlungsbedingungen.

3.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern sowie angemessene, zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Einbringungskosten verrechnet.

3.4. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung der Leistungserbringung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.

3.5. Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder Beanstandungen zurückhalten. Ausgenommen sind Mängel, die der Auftragnehmer anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind; wegen dieser darf der Auftraggeber einen verhältnismäßigen Teil des Entgelts zurückhalten, bis sie behoben sind. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

3.6. Mehraufwand, der nicht im Angebot enthalten ist (Änderungswünsche, zusätzliche Schulung, Fehlerdiagnose bei vom Auftraggeber verursachten Störungen), wird nach Aufwand zum Stundensatz laut Angebot verrechnet.

4. Termine

4.1. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Termine sind Planwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

4.2. Termine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Inhalte und Freigaben vollständig und rechtzeitig liefert. Verzögerungen und Mehrkosten durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und begründen keinen Verzug.

4.3. Bei einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit kann der Auftraggeber nur dann zurücktreten, wenn die Überschreitung vom Auftragnehmer zu vertreten ist und der Auftraggeber seine eigenen Pflichten erfüllt hat. Er muss zuvor eine angemessene Nachfrist mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail setzen; der Rücktritt ist erst möglich, wenn die Leistung auch innerhalb dieser Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird.

4.4. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, Ausfälle von Strom und Telekommunikation sowie Störungen bei Drittanbietern, die der Auftragnehmer weder selbst noch durch seine Subunternehmer zu vertreten hat, befreien für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht oder erlauben eine Neufestsetzung der Termine.

5. Abnahme

5.1. Der Auftragnehmer stellt die fertige Website zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung anhand der freigegebenen Leistungsbeschreibung und bestätigt die Abnahme in Textform.

5.2. Meldet der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine dokumentierten Mängel, gilt die Website mit Ablauf der Frist als abgenommen. Sie gilt jedenfalls als abgenommen, sobald der Auftraggeber sie veröffentlicht oder im Echtbetrieb nutzt.

5.3. Mängel sind Abweichungen von der freigegebenen Leistungsbeschreibung oder von den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Geschmacksfragen und Änderungswünsche sind keine Mängel. Sie sind nachvollziehbar dokumentiert in Textform zu melden. Liegen wesentliche Mängel vor, die eine Veröffentlichung oder Nutzung verhindern, ist nach ihrer Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

6. Gewährleistung

6.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Eigenschaften hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab der Abnahme nach Punkt 5, auch wenn die Website nach Punkt 5.2 als abgenommen gilt. Übergabe ist der Tag, an dem der Auftragnehmer die Website nach Punkt 5.1 zur Abnahme bereitstellt.

6.2. Der Auftraggeber meldet einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform, beschreibt ihn nachvollziehbar und gibt dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Informationen und Zugänge. Eine verspätete Meldung lässt die Gewährleistungsrechte unberührt; der Auftraggeber trägt jedoch den dadurch entstehenden Mehraufwand. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Vertragsauflösung. Berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

6.3. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Bedienung, auf Inhalte oder Vorgaben des Auftraggebers, auf Browser oder Endgeräte außerhalb des vereinbarten Umfangs oder auf Leistungen Dritter außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers beruhen. Betrifft der Auftrag Änderungen oder Ergänzungen einer bestehenden Website, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung; für die ursprüngliche Website lebt sie nicht wieder auf.

6.4. Für die Verjährung von Gewährleistungsrechten und für die Einrede gegen Entgeltforderungen gilt § 933 Abs 3 ABGB. Aktualisierungen schuldet der Auftragnehmer nur nach Teil B.

6.5. Laufende Leistungen. Bei Hosting und Betreuung nach Teil B beginnt die Gewährleistungsfrist für jede Leistung an dem Tag, an dem sie erbracht wurde, und beträgt sechs Monate; die Punkte 6.2 bis 6.4 gelten sinngemäß. Der Auftragnehmer behebt Mängel laufender Leistungen nach seiner Wahl durch Wiederholung der Leistung oder durch Nachbesserung. Beruht der Mangel auf Mitwirkung, Vorgaben oder Inhalten des Auftraggebers, schuldet der Auftragnehmer keine unentgeltliche Behebung; auf Wunsch behebt er den Mangel nach Punkt 10.4 gegen Entgelt.

7. Haftung

7.1. Der Auftragnehmer haftet für von ihm verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Bei Vorsatz, bei krass grober Fahrlässigkeit und bei Personenschäden (auch bei leichter Fahrlässigkeit) haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungen, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

7.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und außer in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Punkt 7.1. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer, außer in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Punkt 7.1, nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Auftraggeber nach Punkt 13.5 zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer eine Datensicherung nach Teil B schuldet und diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat; dann gilt Punkt 7.3.

7.3. Soweit gesetzlich zulässig und außer in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Punkt 7.1 (Vorsatz, krass grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden) ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers je Vertrag mit dem vereinbarten Entgelt für das betroffene Projekt begrenzt; bei laufenden Leistungen nach Teil B mit dem für zwölf Monate vereinbarten Entgelt.

7.4. Rechtstexte. Der Auftragnehmer erstellt Impressum, Datenschutzerklärung und ähnliche Seiten auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers und allgemeiner Muster. Die Prüfung dieser Seiten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität obliegt dem Auftraggeber (Punkt 2.4). Für Abmahnungen oder behördliche Verfahren, die auf unrichtigen oder fehlenden Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig und außer in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Punkt 7.1, nicht.

7.5. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens aber ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger; dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Punkt 7.1.

7.6. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen mit Hilfe Dritter und bestehen gegen diese Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, tritt er sie auf Verlangen an den Auftraggeber ab.

8. Urheberrecht und Nutzung

8.1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell geschaffenen Werkteilen (Gestaltung, Layout, individuell erstellte Texte und Bilder) das zeitlich und räumlich unbeschränkte, ausschließliche Werknutzungsrecht für seinen eigenen Geschäftsbetrieb, einschließlich der Bearbeitung und Weiterentwicklung durch Dritte. Das Werknutzungsrecht ist nur zusammen mit dem Unternehmen des Auftraggebers übertragbar. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

8.2. Werkzeuge, Programmbibliotheken, wiederverwendbare Komponenten und Standardbausteine des Auftragnehmers (etwa die Bausteine für Pflichtseiten und Barrierefreiheit) bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält daran ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht, sie als Teil seiner Website zu nutzen. Für Komponenten Dritter, etwa Open-Source-Bibliotheken, Schriften oder Plugins, gelten deren Lizenzbedingungen.

8.3. Die Mitwirkung des Auftraggebers begründet keine Miturheberschaft und keine Rechte über die in diesem Punkt eingeräumten hinaus.

8.4. Ist kein Plan nach Teil B vereinbart, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die Website in betriebsfähiger Form (Dateien oder Export). Quellcode und Dokumentation der Werkzeuge und Bausteine nach Punkt 8.2 werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist, und erst nach vollständiger Bezahlung. Zugänge zu Systemen des Auftragnehmers (Hosting, Server, Verwaltung) werden nicht herausgegeben. Bei Hosting nach Teil B kann der Auftraggeber einen Export der Website nach Punkt 11.3 beauftragen.

8.5. Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz nennen und abbilden, solange der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Die gesonderte Verwendung von Name, Logo oder Marke des Auftraggebers über die Abbildung des Projekts hinaus bedarf der Zustimmung im Angebot.

9. Rücktritt und Stornierung

9.1. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers in Textform möglich. Wird die Zustimmung nicht erteilt, bleiben die gesetzlichen Rechte beider Seiten (insbesondere nach § 1168 ABGB) unberührt. Stimmt der Auftragnehmer zu, verrechnet er die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen und die bereits angefallenen, nicht erstattbaren Kosten (zum Beispiel für Lizenzen, Schriften oder Stockmaterial) nach dem vereinbarten Preis beziehungsweise Aufwand. Eine Stornogebühr wird nicht verrechnet. Eine geleistete Anzahlung wird angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.

9.2. Stellt sich heraus, dass die Ausführung nach der Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht entsprechend oder schafft er die Voraussetzungen nicht, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Beruht die Unmöglichkeit auf einem Versäumnis des Auftraggebers oder auf einer späteren Änderung der Leistungsbeschreibung, kann der Auftragnehmer zurücktreten, und der Auftraggeber ersetzt die bis dahin angefallenen Kosten und Aufwendungen.

9.3. Jede Seite kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, insbesondere wenn die andere Seite wesentliche Pflichten trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist von 14 Tagen verletzt.

Teil B. Hosting, Betrieb und Betreuung

10. Gegenstand und Umfang

10.1. Hosting und laufende Betreuung erbringt der Auftragnehmer nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind (Plan "Website Basis", "Website Care" oder ein anderer im Angebot genannter Plan). Preis und Leistungsumfang des gewählten Plans ergeben sich aus dem Angebot und der darin genannten Planbeschreibung. Spätere Änderungen von Preislisten oder Planbeschreibungen berühren einen geschlossenen Vertrag nur nach Punkt 12.2.

10.2. Ohne vereinbarten Plan wird die Website zur Übergabe bereitgestellt. Hosting, Aktualisierungen, Sicherheit, Datensicherung und Erreichbarkeit liegen dann beim Auftraggeber.

10.3. Der Auftragnehmer bemüht sich um hohe Verfügbarkeit der Website. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsarbeiten dürfen die Verfügbarkeit kurzzeitig einschränken.

10.4. Leistungen über den Umfang des Plans hinaus (zum Beispiel Änderungen über das enthaltene Kontingent, zusätzliche Seiten, Schulung, Behebung von durch den Auftraggeber oder Dritte verursachten Störungen) werden nach Aufwand zum Stundensatz laut Angebot verrechnet.

10.5. Zusatzleistungen wie Newsletter-Versand, Formularversand oder die Einrichtung von E-Mail-Adressen werden nur nach Angebot erbracht. Wird der Auftraggeber selbst Vertragspartner eines Drittanbieters (zum Beispiel durch ein eigenes Konto beim Versandtool), gelten zwischen ihm und dem Anbieter dessen Bedingungen. Die eingesetzten Anbieter nennt das Angebot.

10.6. E-Mail. Versendet die Website E-Mails (Formulare, Buchungen), läuft dies über den Versanddienst des Auftragnehmers im Rahmen einer Fair-Use-Grenze von 1.000 E-Mails pro Monat. Eine Überschreitung führt nicht automatisch zur Sperre des Versands, soweit der Versanddienst dies zulässt; der Auftragnehmer prüft dann den Plan mit dem Auftraggeber und kann ihn bei anhaltend höherem Volumen für die Zukunft anpassen, mit Vorankündigung nach Punkt 12.2. Newsletter werden aus einem Konto des Versandtools gesendet, das dem Auftraggeber gehört. Die Zustellung einer E-Mail hängt auch vom Server des Empfängers ab und wird nicht zugesichert.

10.6a. E-Mail-Adressen. Der Auftragnehmer betreibt keine Postfächer und stellt keine zur Verfügung. Das Postfach schließt der Auftraggeber selbst bei einem Anbieter seiner Wahl ab; dafür gelten dessen Bedingungen und Preise. Auf Wunsch richtet der Auftragnehmer als Einmalleistung nach Angebot die E-Mail-Adressen für die Domain des Auftraggebers ein (DNS-Einträge für Zustellung und Absenderprüfung, Einbindung in E-Mail-Programme und Geräte des Auftraggebers, E-Mail-Signatur). Weitere Postfächer und Geräte sind im Preis enthalten, wenn sie im selben Termin eingerichtet werden; eine spätere Einrichtung wird nach Punkt 10.4 verrechnet. Der Auftragnehmer behält danach keine Zugangsdaten zum Postfach und speichert keine Postfachinhalte. Der Auftraggeber sichert seine Postfachinhalte selbst.

10.7. Datensicherung. Ist im Plan eine Datensicherung enthalten, sichert der Auftragnehmer die gehosteten Inhalte und Datenbanken der Website täglich und bewahrt die Sicherungen sieben Tage auf. Die Sicherung dient der Wiederherstellung des Betriebs, nicht der Archivierung; ältere Stände können nicht wiederhergestellt werden, und Änderungen seit der letzten Sicherung (bis zu 24 Stunden) können verloren gehen. Die Wiederherstellung nach einem Ausfall ist im Plan enthalten; eine Wiederherstellung wegen eines vom Auftraggeber oder von Dritten verursachten Fehlers wird nach Punkt 10.4 verrechnet. Die Sicherung ersetzt nicht die eigene Kopie des Auftraggebers nach Punkt 13.5. Für Datenverluste gilt Punkt 7.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1. Der Vertrag über Hosting und Betreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Seite kann ihn unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Beispiel: Eine Kündigung am 5. Jänner wirkt zum 28. Februar.

11.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (Punkt 9.3).

11.3. Nach Vertragsende kann der Auftraggeber einen Export seiner Inhalte beauftragen. Für einen einfachen Export (statische Kopie der Website) gilt der Übergabepreis laut Angebot. Websites mit Backend, WordPress, Mailinglisten oder mehreren Domains erfordern mehr Aufwand und werden zusätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand zum Stundensatz laut Angebot verrechnet. Hosting-, Server- und Kontozugänge des Auftragnehmers werden nicht herausgegeben; der Auftraggeber erhält die Exporte und die Unterlagen, die er braucht. Zwingende Vorgaben für den Wechsel zu einem anderen Anbieter, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), gehen vor, soweit sie auf den Vertrag anzuwenden sind.

11.4. Der Auftragnehmer löscht die Daten des Auftraggebers 60 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

12. Entgelt und Zahlungsverzug

12.1. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus verrechnet. Einrichtungsentgelt und erstes Monatsentgelt sind vor der Inbetriebnahme fällig. Im Übrigen gilt Punkt 3.3.

12.2. Entgelte für laufende Leistungen kann der Auftragnehmer aus sachlichen Gründen, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Infrastruktur, Drittanbieter oder Lizenzen oder bei geändertem Leistungsumfang, mit einer Vorankündigung von zwei Monaten in Textform anpassen; die Mitteilung nennt das neue Entgelt. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Monatsende kündigen.

12.3. Bei Zahlungsverzug mahnt der Auftragnehmer einmal in Textform und weist dabei auf die mögliche Aussetzung hin. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mahnung, darf der Auftragnehmer das Hosting aussetzen und die Website durch eine neutrale Hinweisseite ersetzen. Daten werden dabei nicht gelöscht und bleiben 60 Tage gespeichert. In dieser Zeit kann der Auftraggeber das Hosting nach Zahlung aller offenen Beträge wieder aktivieren. Ein Reaktivierungsentgelt wird nicht verrechnet. Danach darf der Auftragnehmer die Daten endgültig löschen.

12.4. Jahreszahlung. Der Auftraggeber kann statt monatlicher Zahlung ein Jahr im Voraus zahlen und zahlt dafür das Zehnfache des Monatsentgelts. Endet der Vertrag vor Ablauf des bezahlten Jahres, erstattet der Auftragnehmer den im Voraus bezahlten Betrag abzüglich des Monatsentgelts für jeden Monat bis zum Vertragsende (ohne Jahresrabatt). Eine Anpassung nach Punkt 12.2 gilt für ein bereits bezahltes Jahr erst ab dem nächsten Zahlungszeitraum.

13. Pflichten des Auftraggebers

13.1. Der Auftraggeber behandelt Zugangsdaten vertraulich und meldet Missbrauch unverzüglich.

13.2. Der Auftraggeber legt keine Inhalte ab, deren Nutzung gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt, und prüft hochgeladene Dateien auf Schadsoftware. Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder wird ihm dies von einer Behörde oder einem Dritten nachvollziehbar gemeldet, darf er die Inhalte sperren oder entfernen und informiert den Auftraggeber unter Angabe der Gründe in Textform. Meldungen sind an die im Impressum des Auftragnehmers genannte Kontaktadresse zu richten.

13.3. Änderungen am System durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers befreien ihn von Gewährleistung und Betreuung für die betroffenen Teile. Änderungen am System sind Änderungen an Code, Hosting oder Konfiguration; gewöhnliche Inhaltsänderungen im Redaktionssystem bleiben zulässig.

13.4. Die Domain bleibt auf den Namen des Auftraggebers registriert. Eine Aussetzung des Hostings berührt Bestand und Verfügbarkeit der Domain nicht.

13.5. Der Auftraggeber verwahrt die von ihm gelieferten Inhalte und Daten zusätzlich bei sich, sodass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit wiederhergestellt werden können.

14. Auftragsverarbeitung

14.1. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, Formularversand oder Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, gilt der als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO (B-Software AVV).

14.2. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in der Anlage genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Beabsichtigte Änderungen (Hinzufügen oder Ersetzen) kündigt der Auftragnehmer mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus datenschutzrechtlichen Gründen in Textform widersprechen. Widerspricht er, suchen die Parteien eine gemeinsame Lösung; gelingt das nicht, kann jede Seite den betroffenen Teil des Vertrags zum Monatsende kündigen.

14.3. Widersprechen sich diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag in Fragen des Datenschutzes, geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

Teil C. Gemeinsame Bestimmungen

15. Datenschutz und Geheimhaltung

15.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter und Hilfspersonen zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 6 DSG. Die Datenschutzerklärung nach Art 13 und 14 DSGVO ist auf b-software.eu/de/privacy abrufbar und wird dem Angebot beigelegt.

15.2. Jede Seite behandelt Betriebsgeheimnisse der anderen, die ihr im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und macht sie Dritten nicht zugänglich. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, ihm rechtmäßig von Dritten überlassen wurden, von ihm unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung offenzulegen sind. Zulässig ist die Weitergabe an Rechts- und Steuerberater, Versicherer und Behörden, soweit sie gesetzlich verpflichtend oder zur Rechtsverfolgung notwendig ist; Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer gleichwertigen Geheimhaltung unterliegen. Diese Pflicht besteht drei Jahre nach Vertragsende fort.

16. AskDila

16.1. Das Buchungs- und Assistenzprodukt AskDila ist nicht Gegenstand dieser AGB. Für AskDila schließt der Auftraggeber einen gesonderten Vertrag mit eigenen Bedingungen, einschließlich der Bedingungen zur Auftragsverarbeitung. Gutschriften oder Aktionsangebote für AskDila gelten nach den Bedingungen von AskDila.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

17.2. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Wien zuständig. Der Gerichtsstand wird im Angebot nochmals ausdrücklich vereinbart.

17.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Verträge. Für einen Vertrag gilt die Fassung, die ihm zugrunde liegt. Für laufende Verträge nach Teil B kann der Auftragnehmer eine geänderte Fassung anbieten; sie gilt für den laufenden Vertrag nur, wenn der Auftraggeber in Textform zustimmt. Das Kündigungsrecht nach Punkt 11.1 bleibt unberührt.

17.4. Der Auftragnehmer darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der sein Unternehmen fortführt (insbesondere bei Einbringung, Umgründung oder Umwandlung) und in alle Rechte und Pflichten eintritt. Er teilt die Übertragung in Textform mit; gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere nach § 38 UGB, bleiben unberührt. Im Übrigen bedarf jede Verfügung über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag der Zustimmung der anderen Seite.

17.5. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.

17.6. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen nur der Information.

Anlagen: Angebot mit Leistungsbeschreibung; Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO (bei Hosting oder Formularversand); Datenschutzerklärung.